Satzung der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
in der Wetterau
1. Grundlagen
Die unterzeichneten Dekanate, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften schließen sich zu einer "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Wetterau" zusammen, um durch gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen Dienst im Glauben an den einen Herrn Jesus Christus, der Haupt der Kirche und Herr der Welt ist, ihre Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen.
Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus geoffenbart und in der Heiligen Schrift, Alten und Neuen Testamentes, bezeugt ist.
2. Vision
"Jetzt wohnt Gott bei den Menschen! Er wird bei ihnen bleiben, und
sie werden sein Volk sein. Gott selbst wird als ihr Gott bei ihnen sein." Offb. 21,3
Als Mitglieder der ACK Wetterau
wollen wir zu dieser Vision der Einheit der Christen aufbrechen. Wir wissen, dass wenn wir Christus suchen, wir auch einander finden. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist das gemeinsame Bekenntnis
zum dreifaltigen Gott und der Wille Jesu Christi zur Einheit der Christen, wie es im Wort des Herrn: „...dass alle eins seien“ (Joh17,21) zum Ausdruck kommt.
In Respekt und gegenseitiger Achtung wollen wir unsere Verschiedenheit wahrnehmen und ein geschwisterliches konstruktives Miteinander entwickeln. Die Mitglieder behalten ihre volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung sowie in der Wahrung der eigenen Interessen. Sie sollen hierbei jedoch auf berechtigte Anliegen der anderen Mitglieder Rücksicht nehmen. Es soll für unsere Mitglieder gelten: "Im Notwendigen die Einheit, im Zweifel Freiheit, in allem die Liebe."
Die Mitglieder der ACK Wetterau fördern in ihren Gemeinden und Untergliederungen im Sinne der Carta Oecumenica einen Prozess
so dass es zu Formen
kommt.
3. Aufgabenbereiche
Entsprechend der oben formulierten Grundlage pflegen und fördern die Mitglieder ökumenische Aktivitäten. Neben einzelnen Aktionen ist das Gebet füreinander und miteinander oberstes Anliegen.
Einzelne Aufgaben sind z.B.
Die Arbeitsgemeinschaft bemüht sich im Kontakt mit überregionalen Initiativen, den weltweiten ökumenischen/interreligiösen Dialog für die Arbeit in der Wetterau fruchtbar zu machen.
4. Weg
4.1. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
sind die unterzeichnenden Dekanate, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der genannten Grundlagen und das Teilen der genannten Vision.
4.2. Ständigen Gaststatus
haben die freien ev. Gemeinden Bad Vilbel und Friedberg und der Chrischona Gemeinschaftsverband Hessen. Sie haben alle Rechte und Pflichten von Mitgliedern.
4.3. Delegiertenversammlung
Die ACK Wetterau bildet eine Delegiertenversammlung. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Dazu entsendet
das Ev. Dekanat Wetterau + seine Gemeinden 5 Delegierte,
das Kath. Dekanat Wetterau West 5 Delegierte
die freien ev. Gemeinden (FeG) 1 Delegierte.
der Chrischona Gemeinschaftsverband 3 Delegierte
die Adventistengemeinde Friedberg 1 Delegierte
die syrisch-orthodoxe Gemeinde Bad Vilbel 1 Delegierte
die rum-orthodoxe Gemeinde Butzbach 1 Delegierte
die United Church of Christ Apostolic 1 Delegierte.
4.4. Beschlussfassungen
Beschlussfassungen sind nach Möglichkeit einmütig. Abweichende Minderheitsmeinungen werden protokolliert und mitgeteilt.
4.5. Vorstand
Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Vorstand aus 5 Mitgliedern, der die Versammlungen einberuft und vorbereitet, sowie die ACK nach außen vertritt. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
4.6. Finanzen
Die Dekanate, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften unterstützen die Arbeit der ACK nach ihren Möglichkeiten projektbezogen finanziell.
4.7. Änderungen der Satzung
Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.
4.8. Aufnahme neuer Mitglieder
Mitglieder der Bundes-ACK haben ein Recht auf Mitgliedschaft. Neue Mitglieder werden aufgenommen durch einstimmigen Beschluss der Delegiertenversammlung.
4.9. Austritt
Äußert ein Mitglied den Wunsch, die ACK zu verlassen, findet ein Gespräch mit dem Vorstand statt. Bestätigt das Mitglied den Austritt spätestens nach vier Wochen schriftlich, endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
4.10. Auflösung der ACK Wetterau
Eine eventuelle Auflösung bedarf des einstimmigen Beschlusses der Delegiertenversammlung. Das dann vorhandene Vermögen fällt an die Mitglieder zurück.
Die ACK Wetterau wurde nach einem längeren Prozess des Miteinanders zwischen den beteiligten Kirchen am 21.10.2008 in der Marienkirche Friedberg gegründet.