Satzung

 

Satzung der

 

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen

 

in der Wetterau

 

 

1. Grundlagen

Die unterzeichneten Dekanate, Pastoralräume, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften schließen sich zu einer "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Wetterau" zusammen, um durch gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen Dienst im Glauben an den einen Herrn Jesus Christus, der Haupt der Kirche und Herr der Welt ist, ihre Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen.

Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus geoffenbart und in der Heiligen Schrift, Alten und Neuen Testamentes, bezeugt ist.

2. Vision

"Jetzt wohnt Gott bei den Menschen! Er wird bei ihnen bleiben, und sie werden sein Volk sein. Gott selbst wird als ihr Gott bei ihnen sein." Offb. 21,3
Als Mitglieder der ACK Wetterau wollen wir zu dieser Vision der Einheit der Christen aufbrechen. Wir wissen, dass wenn wir Christus suchen, wir auch einander finden. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zum dreifaltigen Gott und der Wille Jesu Christi zur Einheit der Christen, wie es im Wort des Herrn: „...dass alle eins seien“ (Joh17,21) zum Ausdruck kommt. 

In Respekt und gegenseitiger Achtung wollen wir unsere Verschiedenheit wahrnehmen und ein geschwisterliches konstruktives Miteinander entwickeln. Die Mitglieder behalten ihre volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung sowie in der Wahrung der eigenen Interessen. Sie sollen hierbei jedoch auf berechtigte Anliegen der anderen Mitglieder Rücksicht nehmen. Es soll für unsere Mitglieder gelten: "Im Notwendigen die Einheit, im Zweifel Freiheit, in allem die Liebe."

Die Mitglieder der ACK Wetterau fördern in ihren Gemeinden und Untergliederungen im Sinne der Carta Oecumenica einen Prozess

  • des Aufeinanderzugehens,
  • des Dialogs,
  • des gegenseitigen Verstehens
  • und der Solidarität,

so dass es zu Formen

  • des gemeinsamen Lebens (Koinonia),
  • des gemeinsamen Handelns (Diakonia),
  • des gemeinsamen Feierns der Gegenwart Gottes (Leiturgia)
  • und des gemeinsamen Zeugnisses (Martyria)

kommt.

3. Aufgabenbereiche

Entsprechend der oben formulierten Grundlage pflegen und fördern die Mitglieder ökumenische Aktivitäten. Neben einzelnen Aktionen ist das Gebet füreinander und miteinander oberstes Anliegen.

Einzelne Aufgaben sind z.B.

1) Ökumenische Gottesdienste und Gebete

2) Das Hören auf die Heilige Schrift als Quelle zur Vertiefung des Glaubens (Bibelstunden, religiöse Arbeitskreise u.a.)

3) Gegenseitige Information über Glauben, Gottesdienst, Leben und Strukturen der einzelnen Kirchen und Gemeinschaften

4) Vorbereitung und Durchführung ökumenischer Veranstaltungen

5) Kontakte und Gespräche mit den Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeinschaften

6) Zeugnis und Dienst im gemeinsamen Suchen des Menschen, z.B. Begleitung konfessionsverbindender Ehen

7) ökumenische Bildungsarbeit

8) Förderung des interreligiösen Dialogs mit anderen Religionsgemeinschaften

9) Vertretung gemeinsamer Anliegen der christlichen Gemeinden in der Öffentlichkeit der Region Wetterau. Gespräche mit Verwaltungen und Verbänden, Kontakt zur Presse.

Die Arbeitsgemeinschaft bemüht sich im Kontakt mit überregionalen Initiativen, den weltweiten ökumenischen/interreligiösen Dialog für die Arbeit in der Wetterau fruchtbar zu machen.

4. Weg

4.1. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

sind die unterzeichnenden Dekanate, Pastoralräume, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der genannten Grundlagen und das Teilen der genannten Vision.

4.2. Ständigen Gaststatus

hat der Chrischona Gemeinschaftsverband Hessen. Sie haben alle Rechte und Pflichten von Mitgliedern.

4.3. Delegiertenversammlung

Die ACK Wetterau bildet eine Delegiertenversammlung. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Dazu entsendet

·             das Ev. Dekanat Wetterau + seine Gemeinden 6 Delegierte,

·             die katholische Pastoralräume Wetterau-Süd, Wetterau-Mitte und Wetterau-Nord bzw. die nach erfolgter Fusion dann gebildeten drei katholischen Pfarreien jeweils 2 Delegierte.

·             die freien ev. Gemeinden (FeG) 1 Delegierte.

·             der Chrischona Gemeinschaftsverband 3 Delegierte

·             die Adventistengemeinde Friedberg 1 Delegierte

·             die syrisch-orthodoxe Gemeinde Bad Vilbel 1 Delegierte

·             die rum-orthodoxe Gemeinde Butzbach 1 Delegierte.

4.4. Beschlussfassungen

Beschlussfassungen sind nach Möglichkeit einmütig. Abweichende Minderheitsmeinungen werden protokolliert und mitgeteilt.

4.5. Vorstand

Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Vorstand aus 5 Mitgliedern, der die Versammlungen einberuft und vorbereitet, sowie die ACK nach außen vertritt. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

4.6. Finanzen

Die Dekanate, Gemeinden und kirchlichen Gemeinschaften unterstützen die Arbeit der ACK nach ihren Möglichkeiten projektbezogen finanziell.

4.7. Änderungen der Satzung

Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.

4.8. Aufnahme neuer Mitglieder

Mitglieder der Bundes-ACK haben ein Recht auf Mitgliedschaft. Neue Mitglieder werden aufgenommen durch einstimmigen Beschluss der Delegiertenversammlung.

4.9. Austritt

Äußert ein Mitglied den Wunsch, die ACK zu verlassen, findet ein Gespräch mit dem Vorstand statt. Bestätigt das Mitglied den Austritt spätestens nach vier Wochen schriftlich, endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.

4.10. Auflösung der ACK Wetterau

Eine eventuelle Auflösung bedarf des einstimmigen Beschlusses der Delegiertenversammlung. Das dann vorhandene Vermögen fällt an die Mitglieder zurück. 

 

Die ACK Wetterau wurde nach einem längeren Prozess des Miteinanders zwischen den beteiligten Kirchen am 21.10.2008 in der Marienkirche Friedberg gegründet.

 

Aufgrund der Auflösung des katholischen Dekanats Wetterau-West war eine Anpassung der Satzung nötig. Diese wurde im Juni 2022 beschlossen.